Abrechnung/Rezepte:
Für gesetzlich Versicherte (GKV):
Wir besitzen die Zulassung für alle Krankenkassen. Wenn Ihr Arzt (z. B. Hausarzt, Diabetologe oder Orthopäde) Ihnen eine Heilmittelverordnung für Podologie ausstellt, rechnen wir die Kosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie leisten lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil.Für Privatversicherte & Selbstzahler:
Selbstverständlich behandeln wir Sie auch als Privatpatient oder Selbstzahler. Sie erhalten von uns eine transparente Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen können.
Selbstverständlich behandeln wir Sie auch als Privatpatient oder Selbstzahler. Sie erhalten von uns eine transparente Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen können.
Der Weg zu uns:
- Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Verordnung für Podologie.
- Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an.
- Bringen Sie Ihr Rezept einfach zum ersten Termin mit – wir kümmern uns um den Rest.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Behandlungen mit Terminvereinbarung, welche nicht mindestens 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden, in voller Höhe berechnen müssen.
