Preise
Die Vergütung setzt sich aus die Kosten für die therapeutische Leistung und für die Vor-, Nachbereitung und Dokumentation und für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Raumes und der Instrumente sowie die für die podologische Therapie üblicherweise erforderlichen Hygienemaßnahmen des Therapeuten zusammen.

Behandlung mit ärztlicher Verornung
Bei Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verordnung werden in der Regel lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro pro Verordnung erhoben.
